Immobilie bei Zwangsversteigerung kaufen – kann man so günstig ein Eigenheim erwerben?

admin
von admin Juni 28, 2014 16:48

Immobilie bei Zwangsversteigerung kaufen – kann man so günstig ein Eigenheim erwerben?

Zwangsversteigerungen von Immobilien bieten die Möglichkeit, zu einem günstigen Preis ein Eigenheim zu erwerben. Die Sicherheit für einen günstigen Immobilienkauf bieten sie jedoch nicht, denn Versteigerungserlöse über dem Verkehrswert sind in guten Lagen keine Seltenheit. Um tatsächlich eine Traumimmobilie günstig auf einer Versteigerung zu erwerben, müssen Bieter einige Grundvoraussetzungen beachten.

Das System der Versteigerungen kennenlernen

Amtsgerichte führen in Deutschland jährlich mehr als 45.000 Zwangsversteigerungen durch, wobei siebzig Prozent aller Fälle Eigentumswohnungen beziehungsweise Ein- oder Zweifamilienhäuser betreffen. Die Bekanntmachungen der Termine erfolgt über das Internet ebenso wie in der Tagespresse. Versteigerungstermine sind öffentlich und können infolgedessen auch von Nichtbietern besucht werden. Der sich mit Immobilien befassende Ratgeber auf n-tv rät im Fernsehen dringend dazu, vor dem ersten aktiven Mitbieten einige Versteigerungstermine als Besucher wahrzunehmen und so die Abläufe einer solchen Veranstaltung kennenzulernen. Bei der Versteigerung beläuft sich die Zeit für die Angebotsabgabe auf mindestens eine halbe Stunde. Im Idealfall erfolgt der Zuschlag während des Termins. Wenn das Höchstgebot zwischen fünfzig und siebzig Prozent des Verkehrswertes liegt, kann der Gläubiger nach einer Bedenkzeit eine erneute Versteigerung durchführen lassen oder den Zuschlag erteilen. Bei Geboten unterhalb von fünfzig Prozent ist der zweite Termin obligatorisch.

Informationen über die Immobilie einholen

Eine Besichtigung der angebotenen Immobilie vor dem Versteigerungstermin ist zumeist nicht möglich, da der gegenwärtige Besitzer diese nicht zulassen muss. Umso wichtiger ist das Wertgutachten, in welchem ein Sachverständiger die Immobilie im Auftrag des Amtsgerichts beschreibt. Über wesentliche Punkte wie die Lage und die Verkehrsanbindung können Versteigerungsteilnehmer sich auch bei einer Hausbesichtigung von außen informieren.

Beim Versteigerungstermin werden gleich zu Anfang auf dem Grundstück liegende Lasten und eventuelle Rechte Dritter verlesen. Mitbieter müssen hierbei aufmerksam zuhören, damit sie nach einer erfolgreichen Versteigerungsteilnahme keine unerwarteten Kosten zu tragen haben. Auch über die Finanzierung des Immobilienkaufs müssen sie sich rechtzeitig Gedanken machen. Bereits beim Versteigerungstermin sind zehn Prozent des Verkehrswertes als bestätigter Verrechnungsscheck oder als Bankbürgschaft zu hinterlegen.

Die Immobilienfinanzierung bei einer Versteigerung

Wenn das verfügbare Guthaben auf dem Girokonto zehn Prozent des Verkehrswertes erreicht oder der Bankkunde über entsprechende Sicherheiten verfügt, stellt die Bank den erforderlichen bestätigten Verrechnungsscheck gerne aus. In anderen Fällen erfordert die Finanzierung einer zu ersteigernden Immobilie ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick, da das Grundstück zum Zeitpunkt der Kreditgewährung dem Kunden nicht gehört und somit nicht als Kreditsicherheit dienen kann.

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von admin Juni 28, 2014 16:48