Großflächiger Schimmel Grund für außerordentliche Kündigung
Saarbrücken – Großflächiger Schimmel an den Wänden kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses sein. Denn aus dem Schimmelbefall ergibt sich unter Umständen eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner, befand das Amtsgericht Saarbrücken (Az.: 4C 348/16 (04)). Erheblich ist